Abwasser
Zum 01.01.2007 hat die Gemeinde Ellerau die Abwasserentsorgung den Kommunalbetrieben Ellerau, die derzeit zu 100% in Besitz der Gemeinde Ellerau ist, übertragen. Seit dem 01.01.2023 obliegt ihr auch das Satzungsrecht. Die gültigen Satzungen finden Sie unter unseren Bekanntmachungen, die bis zum 31.12.2022 gültigen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ellerau (Ortsrecht).
Die Abwasserentsorgung unterteilt sich in zwei Bereiche, die Schmutzwasserentsorgung und die Niederschlagswasserentsorgung.
Die Schmutzwasserentsorgung wird über eine Übergabestelle (Luisenweg) an den Abwasserzweckverband Südholstein zur weiteren Entsorgung sichergestellt. Informationen zur Abwasserbehandlung erhalten sie unter https://www.azv.sh/wasser-wissen/wasserkreislauf-1
Das Niederschlagswasser wird über die Entwässerungseinrichtungen (verrohrte Gräben und diverse Bäche) zur Versickerung in die Regenrückhaltebecken und zum Abfluss in die Pinnau geleitet.
Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen DIN 1986 Teil 30 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung"
Wie bereits vielfach den Medien zu entnehmen war, sind die privaten Grundstücksentwässerungsleitungen bundesweit auf Dichtheit zu überprüfen.
Zuständig für die Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 ist seit dem 01.01.2020 der Kreis Segeberg.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Segeberg unter
https://www.segeberg.de/Lebenslagen/Umwelt-Planen-Bauen/Abwasser/Dichtigkeitprüfung/
Aktuelle Tarife (brutto)
Ab dem 01.01.2024:
Der Schmutzwasserpreis beträgt
- 2,79 € pro m³.
Bei der Niederschlagswasserbeseitigung einschließlich der Einleitung oder einem Hinengelangen von Wasser aus Hausdrainagen beträgt die Niederschlaswassergebühr
- 0,43 € (je m²) pro Jahr.
Bei der Fremdwasserbeseitigung von Niederschlagswasser (Einleitung oder Hineingelangen sonstigen Wassers) beträgt die Benutzungsgebühr bei der Einleitung oder dem Gelangen in die Schmutzwasserbeseitigungsanlagen
- 2,79 € pro m³ bzw.
sonstiges Wasser nach § 16 Abs. 4
- 2,23 € (je 1 m²) und
bei der Einleitung oder Gelangen in die Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen
- 0,54 € pro m³ bzw.
sonstiges Wasser nach § 16 Abs. 4
- 0,43 € (je 1 m²)
Satzungen
Die aktuellen Satzungen finden Sie unter unseren Bekanntmachungen.
Notrufnummern
Tel.: 0176 – 559 446 87
Fr ab 12:00 Uhr – Mo bis 7:00 Uhr
Tel.: 0160 - 581 96 99
Mo - Do von 16:00 - 22:00 Uhr
Besuchszeiten
Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Anschrift
Kommunalbetriebe Ellerau
Berliner Damm 2
25479 Ellerau
Telefon
04106-64002-10Notrufnummern
0176 - 559 446 87
Fr ab 12:00 Uhr - Mo bis 7:00 Uhr
0160 - 581 96 99
Mo - Do von 16:00 - 22:00 Uhr